Ambulant betreutes Wohnen in Göttingen

 

Für Betroffene

Was wir erwarten...

Eine Voraussetzung für die Aufnahme in die ambulante Betreuung ist die Zusage der Kostenübernahme durch den zuständigen Kostenträger. Für das betreute Wohnen in unserer Einrichtung benötigen wir zudem eine Kostenzusage für die Übernahme der Miete und der Mietkaution vom zuständigen Kostenträger (z.B. Jobcenter). Diese Dinge beantragen wir mit Dir!


Wichtig ist vor allem, dass du den Wunsch hast, etwas in deinem Leben zu verändern, um wieder auf die Füße zu kommen. Hier bieten wir Dir die notwendige Unterstützung.

Du wohnst bei uns in einer Hausgemeinschaft. Deshalb ist es wichtig, dass Du bereit bist, die Hausregeln zu beachten und dich bemühst, mit deinen Mitbewohner/innen fair und verantwortungsvoll umzugehen.

Außerdem ist es wichtig, den Kontakt zu den Betreuer/innen zu halten, denn das Wohnen bei uns ist an eine Betreuung gekoppelt. "Nur" Wohnen ist nicht Zweck unserer Einrichtung!

Wir sind während unserer Bürozeiten jederzeit ansprechbar und stehen für alle deine Fragen zur Verfügung.


Je nachdem, ob Du gerade in Haft bist oder nicht, nutze zur Bewerbung bitte einen der folgenden Bögen. Wir stehen Dir beim Ausfüllen gern zur Seite!